1
Die Destillerie mit den allgemeinen Geschäfts-Bedingungen (AGB) des "WSA" voll und ganz einverstanden. Es wird immer die tatsächlich eingereichte Menge an Weinen berechnet, wobei die Größe des Winzerbetriebes maßgeblich für die maximal zu berechnende Gebührenanzahl ist.