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Gebäudereinigungsfirma mit Standort Düsseldorf in NRW tätig.
Der Mieter trägt das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko für seine im Einkaufszentrum angemietete Fläche. 1. Der Mieter kann statt eine Mängelbeseitigungsklage auch eine Klage auf Feststellung der Mängel erheben.